UNIVERSITÄTSKLINIK FÜR STRAHLENTHERAPIE

Zahnprothesen

Zahnprothesen sollten während einer Strahlentherapie im Mundraum nicht mehr getragen bzw. zumindest während der Bestrahlung heraus genommen werden. Die Gefahr einer Schleimhautschädigung und langsam heilender Druckstellen durch Prothesen ist während der Therapie stark erhöht.

Die Neuanfertigung einer Prothese bzw. von Zahnersatz sollte frühestens 3 Monate nach Bestrahlungsende bzw. Abheilung der Mundschleimhaut in Angriff genommen werden.

Letzte Änderung: 28.08.2024 - Ansprechpartner:

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