UNIVERSITÄTSKLINIK FÜR STRAHLENTHERAPIE

Und wie geht es dann weiter?

Die weitere Nachsorge wird „interdiszipli­när“, d.h. wechselweise und in Zusammen­arbeit mit Ihren behandelnden Ärzten (z.B. Hausarzt, Facharzt, Strahlentherapeut) erfolgen. Die zeitlichen Intervalle werden im ersten Jahr relativ kurz sein und sich mit zunehmendem zeitlichem Abstand von der Therapie verlängern. Falls Beschwer­den auftauchen, sollten Sie selbstverständ­lich auch jederzeit „außer der Reihe“ Ihren Arzt aufsuchen.

Wichtig: Mindestens einmal im Jahr sollte die Nachsorge bei jedem bestrahlten Pati­enten unbedingt vom Radioonkologen durchgeführt werden. Nebenwirkungen nach Bestrahlung können noch Jahre nach Behandlungsende auftreten und werden nicht selten fehlgedeutet. Nur der Strah­lentherapeut hat die Ausbildung und Erfahrung, solche Nebenwirkungen rich­tig zu erkennen und zu behandeln. Leider passiert es auch immer wieder, dass bei bestrahlten Patienten andere Erkrankun­gen oder ein Tumorrückfall fälschlich als „Strahlenfolgen“ missdeutet werden. Dies ist für den Betroffenen besonders dann von großem Nachteil, wenn durch solche Fehldiagnosen eine wirksame Behandlung verzögert oder verhindert wird.

In die Nachsorge können auch apparative Untersuchungen wie Röntgenaufnahmen, Ultraschall, Computertomografie u.ä. ein­bezogen werden. Darüber, wie häufig diese durchgeführt werden sollten, wird Sie Ihr onkologisch fachkundiger Arzt beraten.

Auch nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung bestehen Sorgen und Ängste mitunter weiter. Oft müssen im Zusam­menhang mit der Erkrankung Fragen über die persönliche, familiäre sowie berufliche Situation und Zukunft neu überdacht wer­den. Dabei kann es hilfreich sein, schon während der Behandlung mit der Sozial­beratung in der Klinik Kontakt aufzuneh­men. In Zusammenarbeit mit Ärzten und Pflegepersonal unterstützen die psycho­logischen Fachkräfte mit Informationen und begleiten die Patienten dabei, diese spannungsreiche Zeit zu meistern. In einem Beratungsgespräch kann die indi­viduelle Situation durchgesprochen, sozi­alrechtliche Ansprüche (z.B. Rehabilitation, Schwerbehindertenausweis) und andere praktische Hilfsangebote, wie Adressen von Krebsberatungsstellen, Selbsthilfe­gruppen etc. vermittelt werden.

Bei manchen Patienten sind auch nach Abschluss der Therapie noch psychische Belastungen vorhanden, die alleine oder im Familien- und Freundeskreis nicht aus­reichend zu bewältigen sind. Hier kann es hilfreich sein, sich einer Selbsthilfe­gruppe anzuschließen, in der Probleme und Ängste mit gleichermaßen Betroffe­nen offen besprochen und ausgetauscht werden können. Wichtig ist, dass solche Gruppensitzungen unter psychologischer Leitung stattfinden, die mit der entspre­chenden Erfahrung und Sensibilität die Gruppenprozesse soweit steuert, dass nicht zusätzlich Ängste entstehen. In Ein­zelfällen kann auch eine Psychotherapie sinnvoll sein.

Letzte Änderung: 29.08.2019 - Ansprechpartner:

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