UNIVERSITÄTSKLINIK FÜR STRAHLENTHERAPIE

Wie läuft die Bestrahlung ab?

Damit Sie sich darauf einstellen können, wie die Strahlentherapie abläuft, schildern wir im Folgenden die einzelnen Schritte der Behandlung:

Nachdem eine Tumorerkrankung festge­stellt wurde, erfolgt die Festlegung eines Behandlungskonzeptes, das eine oder mehrere (bereits erläuterte) Behandlungs­formen (z.B. Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) beinhalten kann. Ist eine Strahlentherapie geplant, so wird der/die Patient(in) dem Radioonkologen vor­gestellt. Wichtig ist, dass bei diesem ers­ten Gespräch möglichst alle verfügbaren Behandlungsunterlagen (Operationsbe­richt, Pathologiebericht über die mikro­skopische Beurteilung der Erkrankung, Röntgenbilder, Arztbriefe usw.) vorliegen. Die Durchsicht dieser Unterlagen liefert dem Strahlentherapeuten die Grundlage für weitere Entscheidungen. Nach einer ausführlichen körperlichen Untersuchung wird dann das Aufklärungsgespräch geführt, bei dem der Strahlentherapeut die Behandlungsziele, den Ablauf der Therapie und mögliche Nebenwirkungen erläutert und auch Verhaltenshinweise während der Thera piedauer gibt. Ihr Radioonkologe wird Ihnen einen Aufklä­rungsbogen aushändigen, auf dem mög­liche Therapienebenwirkungen dargestellt sind. Dieser dient als Einverständniserklä­rung und muss vor der ersten Bestrahlung von Ihnen gegengezeichnet werden. Juris­tisch gesehen hat dieser Aufklärungsbo­gen eine ähnliche Funktion wie der Bei­packzettel bei Medikamenten: Mögliche Nebenwirkungen werden auch dann auf­geführt, wenn sie äußerst selten auftreten. Erfahrungsgemäß kann es hilfreich sein, zu dem Erstgespräch einen nahestehenden Angehörigen mitzubringen. Dies eröffnet die Möglichkeit, zu Hause die erhaltenen Informationen nochmals zu besprechen und mitunter gemeinsam auch besser zu verarbeiten. Öfters kommt es vor, dass dem Patienten nach dem Gespräch noch Fragen einfallen. Die Klärung kann dann problemlos vor oder während der Bestrah­lung nachgeholt werden.

Um eine optimale Bestrahlungstechnik zu ermöglichen, ist es meist notwendig, zuerst eine Computertomografie (CT) des zu bestrahlenden Körperabschnittes in Bestrahlungsposition durchzuführen. Bei manchen einfachen Bestrahlungstechni­ken kann das Bestrahlungsfeld auch direkt anhand einer Röntgenaufnahme festge­legt werden. Mitunter benötigt man zur besseren Abgrenzung der Tumorausdeh­nung jedoch auch zusätzliche Untersu­chungen wie Kernspintomografie (MRT) oder Positronen-Emissions-Tomografie mit CT (PET-CT).

Für das Bestrahlungsplanungs-CT und die Bestrahlung ist häufig eine spezielle Posi­tionierung des Körpers notwendig; hierfür werden Lagerungshilfen verwendet, z.B. Schaumstoffmatten oder Kunststoffmas­ken im Bereich von Kopf und Hals. Diese dienen der exakten Lagerung und Fixie­rung, aber auch der Einzeichnung der Bestrahlungsfelder.

Nachdem im CT der entsprechende Kör­perabschnitt „scheibchenweise“ mit allen Nachbarorganen dargestellt wurde, zeich­net der Radioonkologe in jeder einzelnen Schicht das gewünschte Zielvolumen ein. Der Planungscomputer rekonstruiert daraus ein dreidimensionales Volumen, in dem die Verteilung der Strahlendosis dar­gestellt wird. Oft benötigen Medizin-Phy­siker und Arzt mehrere Arbeitsgänge, bis einer der für jeden Patienten individuell erstellten Bestrahlungspläne die Qualitäts­ansprüche optimal erfüllt.

Um die korrekte Übertragung des Bestrah­lungsplanes auf den Patienten zu ermög­ lichen, wird am CT ein „Referenzpunkt“ am Körper festgelegt, auf den sich dann die weitere Planung bezieht. Dieser Punkt wird auf der Haut markiert. Mit einer spe­zieller Software und dem Planungs-CT kann der Arzt die Einstrahlrichtungen und Bestrahlungsfelder auch in Abwesenheit des Patienten simulieren und kontrollie­ren. Von Seiten der Medizinphysik erfolgt eine zusätzliche Qualtitätssicherung.

Die „Generalprobe“ kann auch mit einem Therapiesimulator erfolgen, einem spezi­ellen Röntgengerät, das ähnlich wie das Bestrahlungsgerät konstruiert ist. Unter Durchleuchtung wird dann die „Zielre­gion“ dem Plan entsprechend eingestellt und Orientierungspunkte auf der Haut oder Maske eingezeichnet.

Je nach Art der Erkrankung können unter­schiedliche „Bestrahlungs-Stundenpläne“ notwendig sein. Üblicherweise wird fünf­mal pro Woche bestrahlt (die Wochenen­den sind frei). Es gibt jedoch auch Erkran­kungen, bei denen es sinnvoll ist, zweimal täglich zu bestrahlen (Hyperfraktionie­rung). Bei manchen Tumoren kommt man dagegen mit einer geringeren Anzahl von Sitzungen pro Woche aus (Hypofraktio­nierung). Auch die Dauer der Bestrahlung und die notwendige Dosis sind bei den verschiedenen Erkrankungen unterschied­lich. Den genauen Zeitplan wird der Strah­lentherapeut vor Behandlungsbeginn mit Ihnen besprechen.

Die erste Bestrahlungssitzung dauert meist etwas länger als die folgenden, da meist ein Facharzt und ein Physiker vor Beginn nochmals alle Einzelheiten überprüfen; insbesondere wird das bei der Ersteinstel­lung angefertigte Bestrahlungsprotokoll vom Physiker nochmals mittels Computer nachgerechnet. Erst dann wird die weitere Bestrahlung vom verantwortlichen Arzt freigegeben. Die erste Bestrahlung ist für manche Patienten mit „Lampenfieber“ ver­bunden. Sie werden jedoch sehr schnell merken, dass nichts Schmerzhaftes oder Bedrohliches geschieht, und Sie können dann die weiteren Sitzungen ganz ent­spannt absolvieren.

Im Verlauf der Bestrahlung werden Sie regelmäßig von einem Arzt betreut. Sie sollten darüber hinaus auch selbst um ein Gespräch bitten, falls Sie Fragen haben oder Beschwerden auftreten.

Nach der letzten Bestrahlung erfolgt übli­cherweise eine Abschlussuntersuchung und ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt. Auch die weitere Hautpflege und sonstige Verhaltensmaßnahmen werden dabei besprochen. Meist wird ein kurzfristi­ger Termin zu einer Kontrolluntersuchung vereinbart, da sich Strahlenreaktionen nicht selten in den Tagen nach Behand­lungsende noch etwas verstärken können.

Letzte Änderung: 29.08.2019 - Ansprechpartner:

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