Einführungsgespräch
Nachdem eine Tumorerkrankung festgestellt wurde, erfolgt die Festlegung eines Behandlungskonzeptes, das eine oder mehrere (bereits erläuterte) Behandlungsformen (z.B. Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) beinhalten kann. Ist eine Strahlentherapie geplant, so wird der/die Patient(in) dem Radioonkologen vorgestellt. Wichtig ist, dass bei diesem ersten Gespräch möglichst alle verfügbaren Behandlungsunterlagen (Operationsbericht, Pathologiebericht über die mikroskopische Beurteilung der Erkrankung, Röntgenbilder, Arztbriefe usw.) vorliegen. Die Durchsicht dieser Unterlagen liefert dem Strahlentherapeuten die Grundlage für weitere Entscheidungen. Nach einer ausführlichen körperlichen Untersuchung wird dann das Aufklärungsgespräch geführt, bei dem der Strahlentherapeut die Behandlungsziele, den Ablauf der Therapie und mögliche Nebenwirkungen erläutert und auch Verhaltenshinweise während der Thera piedauer gibt. Ihr Radioonkologe wird Ihnen einen Aufklärungsbogen aushändigen, auf dem mögliche Therapienebenwirkungen dargestellt sind. Dieser dient als Einverständniserklärung und muss vor der ersten Bestrahlung von Ihnen gegengezeichnet werden. Juristisch gesehen hat dieser Aufklärungsbogen eine ähnliche Funktion wie der Beipackzettel bei Medikamenten: Mögliche Nebenwirkungen werden auch dann aufgeführt, wenn sie äußerst selten auftreten. Erfahrungsgemäß kann es hilfreich sein, zu dem Erstgespräch einen nahestehenden Angehörigen mitzubringen. Dies eröffnet die Möglichkeit, zu Hause die erhaltenen Informationen nochmals zu besprechen und mitunter gemeinsam auch besser zu verarbeiten. Öfters kommt es vor, dass dem Patienten nach dem Gespräch noch Fragen einfallen. Die Klärung kann dann problemlos vor oder während der Bestrahlung nachgeholt werden.