UNIVERSITÄTSKLINIK FÜR STRAHLENTHERAPIE

Einführungsgespräch

Nachdem eine Tumorerkrankung festge­stellt wurde, erfolgt die Festlegung eines Behandlungskonzeptes, das eine oder mehrere (bereits erläuterte) Behandlungs­formen (z.B. Operation, Chemotherapie, Bestrahlung) beinhalten kann. Ist eine Strahlentherapie geplant, so wird der/die Patient(in) dem Radioonkologen vor­gestellt. Wichtig ist, dass bei diesem ers­ten Gespräch möglichst alle verfügbaren Behandlungsunterlagen (Operationsbe­richt, Pathologiebericht über die mikro­skopische Beurteilung der Erkrankung, Röntgenbilder, Arztbriefe usw.) vorliegen. Die Durchsicht dieser Unterlagen liefert dem Strahlentherapeuten die Grundlage für weitere Entscheidungen. Nach einer ausführlichen körperlichen Untersuchung wird dann das Aufklärungsgespräch geführt, bei dem der Strahlentherapeut die Behandlungsziele, den Ablauf der Therapie und mögliche Nebenwirkungen erläutert und auch Verhaltenshinweise während der Thera piedauer gibt. Ihr Radioonkologe wird Ihnen einen Aufklä­rungsbogen aushändigen, auf dem mög­liche Therapienebenwirkungen dargestellt sind. Dieser dient als Einverständniserklä­rung und muss vor der ersten Bestrahlung von Ihnen gegengezeichnet werden. Juris­tisch gesehen hat dieser Aufklärungsbo­gen eine ähnliche Funktion wie der Bei­packzettel bei Medikamenten: Mögliche Nebenwirkungen werden auch dann auf­geführt, wenn sie äußerst selten auftreten. Erfahrungsgemäß kann es hilfreich sein, zu dem Erstgespräch einen nahestehenden Angehörigen mitzubringen. Dies eröffnet die Möglichkeit, zu Hause die erhaltenen Informationen nochmals zu besprechen und mitunter gemeinsam auch besser zu verarbeiten. Öfters kommt es vor, dass dem Patienten nach dem Gespräch noch Fragen einfallen. Die Klärung kann dann problemlos vor oder während der Bestrah­lung nachgeholt werden.

Letzte Änderung: 29.08.2019 - Ansprechpartner:

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