Herzschrittmacher oder Defibrillator (ICD): was ist wichtig?
Patienten mit Herzschrittmacher oder implantiertem Defibrillator (ICD) können sich einer Bestrahlung unterziehen. Die implantierten Schrittmacher-Aggregate vertragen in der Regel die Bestrahlung ohne Schaden zu nehmen. Aus Sicherheitsgründen werden Patienten mit Schrittmacher oder ICD zu Beginn und zum Abschluss der Bestrahlungsserie in der Herzschrittmacher-Ambulanz der Universitätsklinik für Kardiologie zur Überprüfung der Aggregatfunktion vorgestellt.
Bitte bringen Sie als betroffener Patient zum Erstgespräch Ihren Schrittmacher- bzw. ICD- Ausweis mit und planen Sie am ersten und letzten Bestrahlungstermin zusätzlich Zeit zur Überprüfung des Schrittmachers in unserer Kardiologie ein.