Was darf ich tun, was soll ich lassen?
Bei kleineren Bestrahlungsfeldern in unkritischen Körperregionen ist es durchaus möglich, während der Behandlungszeit Ihren üblichen Tätigkeiten oder der gewohnten Arbeit nachzugehen, falls Sie selbst dies wünschen. Ansonsten erhalten Sie für den Zeitraum der Bestrahlung eine Krankschreibung von uns. Auch alle anderen Aktivitäten, die Sie gerne ausführen, sollten Sie beibehalten, da Sie so am leichtesten in Ihren gewohnten Lebensrhythmus zurückfinden. Kurzum: Erlaubt sind alle Tätigkeiten, die Spaß machen, während solche, die eine psychische oder überfordernde körperliche Belastung darstellen, eher vermieden werden sollten.